Ob intern mit Kollegen oder nach außen hin mit Kunden kommuniziert Werbung versendet oder ein Kundenservice errichtet wird – Whats App macht alles schneller effizienter und persönlicher. Denn zum einen wies der Generalanwalt des EuG Hs Michal Bobek bereits im Verfahren zum Facebook-Like-Button darauf hin dass eine Verantwortlichkeit eines Unternehmens auf die Bearbeitungsvorgänge beschränkt sein sollte für die es tatsächlich einen Beitrag zur Entscheidung über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung leiste. Um diesen möglichst gering zu halten ist es empfehlenswert sich bereits von Anfang an damit auseinanderzusetzen und je nach Art der Anwendung die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.