Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts An der verlängerten Kündigungsfrist hing aus Sicht der Haushaltshilfe einiges dran u.a. eine größere Urlaubsabgeltung und auch mehr Urlaubsgeld. Das BAG stellte in seinem Urteil klar dass diese Differenzierung vom Gesetzgeber gewollt sei die verlängerten Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 BGB könnten keine umfassende Geltung beanspruchen. Das BAG hat die Bewertung des Gesetzgebers dem Arbeitgeber seien die verlängerten Kündigungsfristen bei einem Arbeitsverhältnis in seinem privaten Haushalt nicht zumutbar nicht beanstandet. Source: https://www.artikelschreiber.com/.