Arbeitszeitbetrug stellt einen gravierenden Pflichtverstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar der im schlimmsten Falle in einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung münden kann. Bei einer einmaligen Zuwiderhandlung durch einen sonst zuverlässigen Arbeitnehmer wird es sich in der Regel um einen Arbeitszeitverstoß handeln da dies als bloße Nachlässigkeit zu bewerten ist. Die Abmahnung weist als Vorstufe der Kündigung zunächst auf ein Fehlverhalten und die Pflichten des Angestellten hin und stellt daher das mildere Mittel dar. Source: https://www.artikelschreiber.com/.