- Treten im Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Schwierigkeiten auf die den Arbeitsplatz gefährden sind Betriebe dazu verpflichtet ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Themen sind beispielsweise Long COVID Chronische Darmerkrankung Rheuma Hörbehinderung Sehbehinderung Mukoviszidose Depressionen Diabetes Rollstuhlnutzende Inkontinenz Multiple Sklerose oder Epilepsie. Sie vermitteln Basiswissen zur Erkrankung oder Behinderung sowie Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen – zum Beispiel mit Hilfsmitteln technischen Arbeitshilfen Baumaßnahmen organisatorischen Maßnahmen oder personeller Unterstützung. Source: https://www.artikelschreiber.com/.