Diese Anspruchsgrundlage gestattet dem Empfänger einer Sendung Ansprüche aus Beschädigung oder Verlust im eigenen Namen gegen das Versandunternehmen geltend zu machen auch wenn der Transportvertrag eigentlich nur zwischen dem absendenden Verbraucher und dem Versanddienstleister zustande gekommen ist. Will der Händler Ersatzansprüche dieser Form geltend machen sollte er den Verbraucher unbedingt um Zusendung einer Kopie des Einlieferungsbeleges bitten und gleichzeitig etwaige Transportschäden bei Paketeingang unverzüglich (fotographisch) dokumentieren. Hiervon zu unterscheiden sind aber (vorgelagerte) Konstellationen in denen der Händler nicht sicher ist ob der Verbraucher die Ware tatsächlich versandt hat (etwa bei Eingang eines leeren Pakets beim Verkäufer). Source: https://www.artikelschreiber.com/.