Außerdem werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Kinder die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden zu Beginn des Schuljahres in die Schule [...] Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie Berlin Anmeldung der Schulanfänger in Berlin: Mehr Info Anmeldung der Schulanfänger in Berlin Link als defekt melden Brandenburg Vor der Einschulung in Brandenburg In Brandenburg werden alle Kinder die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder die nach dem 1. Juli geboren sind können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen seelischen körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden. Kinder die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben können eingeschult werden wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Source: https://www.artikelschreiber.com/.