Allgemeine Informationen Für die Vorschreibung bestimmter Geldleistungen oder bei Gefahr im Verzug kann die Behörde einen Mandatsbescheid erlassen ohne dass ein Ermittlungsverfahren und ein Parteiengehör stattgefunden haben. Wurde ein Mandatsbescheid wegen Gefahr im Verzug erlassen so hat die Vorstellung keine aufschiebende Wirkung. Verfahrensablauf: Im Fall einer rechtzeitigen und zulässigen Vorstellung hat die Behörde innerhalb von zwei Wochen das Ermittlungsverfahren einzuleiten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.