Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG beziehungsweise § 18b AufenthG erhalten um in Deutschland als Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen. Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“. Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Arbeiten erfüllt werden? Source: https://www.artikelschreiber.com/.