Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (Vers VermV)) zu erteilen. 3 Abs. 2 TranspVO verpflichtet Versicherungsvermittler als Finanzberater zur Veröffentlichung ihrer Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken die bei den Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten für die oben aufgeführten Produkte verfolgt werden. Als Nachhaltigkeitsrisiko in diesem Sinne ist ein Ereignis aus den Bereichen Umwelt Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen mit dessen Eintritt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Investition verbunden sein können. Source: https://www.artikelschreiber.com/.