Sind im Bereich des Gemeinschaftseigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen (hier: massive Durchfeuchtungen der Wände) ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer können die Sanierung verlangen dies gilt auch dann wenn die betroffenen Einheiten im Souterrain eines Altbaus belegen sind (im Anschluss an BGH Urteil vom 17.10.2014 – V ZR 9/14 BGHZ 202 375 = GE 2015 66). Sind im Bereich des Gemeinschaftseigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden die die zweckentspechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen (hier: massive Durchfeuchtungen der Wände) ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer können die Sanierung verlangen dies gilt auch dann wenn die betroffenen Einheiten im Souterrain eines Altbaus belegen sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 17.10.2014 – V ZR 9/14 BGHZ 202 375 ff.). Wohnungseigentümern bleit es unbelassen einen Antrag auf Zustimmung zur Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für Kleinkinder zu stellen über den dann uner Beachtung „der Wertung des § 22 Abs. 1a Bundesimmissionsschutzgesetz die nach dem Willen des Gesetzgebers auch afu das Wohnungseigentumsrecht ausstrahlen sollen“ abgestimmt werden muss (BGH Urteil vom 13.07.2012 – V ZR 204/11 - GE 2012 1105). Source: https://www.artikelschreiber.com/.