Es könnte zum Beispiel zu einem Sachschaden kommen wenn Ihre Veranstaltung in einem angemieteten Raum stattfindet und eine brennende Kerze fällt vom Tisch und versengt den Teppich. Hier ein paar Beispiele für eine Veranstalterhaftpflicht beziehungsweise Veranstaltungshaftpflicht für private Festlichkeiten: | Abschlussfeier | Ball | Basar | Betriebsfeier | | Betriebsausflug | Diamantene Hochzeit | Einstellungsfeier | Festival | | Gala | Gartenparty | Geburtstagsfeier | Goldene Hochzeit | | Grillfest | Jahrgangstreffen | Jubiläum | Junggesellenabschied | | Karneval | Klassenfahrt | Kommunion | Konferenz | | Konfirmation | Konzert | Party | Runder Geburtstag | | Scheunenfest | Silberne Hochzeit | Silvesterfeier | Straßenfest | | Sommerfest | Stadtfest | Taufe | Theaterspiel | | Verlobungsfeier | Weihnachtsfeier | Zeltlager | Zuschlagspflichtig sind Tribünen (Konstruktionen auf denen Zuschauer stehen oder sitzen können) die vom Veranstalter aufgebaut werden. Dies wäre der Fall wenn der Gast der in vorherigem Beispiel über das Kabel gestolpert ist nicht nur die Behandlungskosten und Schmerzensgeld fordert sondern auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Source: https://www.artikelschreiber.com/.