Bewegende Worte In der Urteilsbegründung machte sich das Gericht die Einschätzung der psychiatrischen Gutachterin Hildegard Müller zu eigen nach der der Angeklagte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Züge aufweise. Frauen die einen freiheitlichen Umgang mit Jungen und Männern pflegten sehe der Angeklagte als „Schlampen“ an die zur Befriedigung seiner Bedürfnisse benutzt werden dürften sagte der Richter. So nannte der Richter als „widerliches Detail“ die Tatsache dass der Täter der ermordeten Susanna sogar noch ihre neuen Schuhe ausgezogen habe bevor er sie in einem Erdloch verscharrt hatte. Source: https://www.artikelschreiber.com/.