Die Organe und Einrichtungen sowie die Mitgliedstaaten der EU sind immer dann an die Charta gebunden wenn sie im Rahmen des EU-Rechts handeln. Aus diesem Grund ist es wichtig dass Angehörigen der Rechtsberufe Schulungen und Schulungsmaterial zur Verfügung stehen damit sie den in Artikel 51 der Charta festgelegten Anwendungsbereich verstehen können. Das vorliegende Handbuch für Ausbilder soll als Anleitung für die Organisation und Durchführung solcher Schulungen auf der Grundlage einer Reihe von Fallstudien dienen die in Zukunft erweitert werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.