Der Verweis auf die Eintragung ist wichtig um diese Lebensform gegenüber rechtlich unverbindlichen Formen des menschlichen Lebens abzugrenzen. Nicht in das Lebenspartnerschaftsregister eingetragene Lebenspartnerschaften sind zwar gleichfalls Partnerschaften begründen aber keine gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner. Solange Ihre Partnerschaft nicht nach den Vorgaben des Gesetzes ordnungsgemäß geschlossen und damit offiziell im Lebenspartnerschaftsregister registriert und eingetragen ist leben Sie mit einem Partner in rechtlicher Sicht wie fremde Personen miteinander. Source: https://www.artikelschreiber.com/.