Inso In Sachen Kindesunterhalt hat sich einiges in den letzten Jahren in Bezug auf ALGII -Empfänger geändert.Es ist NICHT so dass man per se leistungsunfähig ist nur weil man ALGII bezieht.Gegenüber gerade kleinen Kindern besteht eine verschärfte Unterhaltspflicht - die kann nicht auf Staat Gesellschaft Jugendamt abgewälzt werden nur weil man ALGII bezieht.Ist einfach so.Existenzminimum hin oder her - hier kommt es SEHR auf das Bemühen an - die Familiengerichte sind wesentlich strenger mit der Forderung an eine gewisse Bewerbungsanzahl auch bundesweit! als die Jobcenter.20 Bewerbungen im Monat - das trauen die sich schon mal. )Hierzu gibt es bereits einiges: Unterhaltspflichtiger Vater trotz ALG II ZUMINDEST wird erwartet dass man einen kleinen Job annimmt und so der Verpflichtung nachkommt.Wenn das Fam Gericht hier die Zahlungsverpflichtung fest stellt muss er - egal wie - ansonsten macht er sich strafbar nach § 170 StGB Einem der Väter die ich so im Kontakt über die Väterrechtsschiene habe so letztes Jahr passiert.Übelst vorm Strafgericht verdonnert zu 3 Monaten auf Bewährung - trotz ALGII zu mindestens 20 Euro im Monat.DAS war noch wenig.Da er aber durch die Scheidungsarie und den kompletten Entzug seiner Kiddies schwer psychisch angeknackst war (worauf das Strafgericht keine Rücksicht nahm! Leistungsunfähigkeit (auch für die jüngste Vergangenheit) -da er nicht in der Lage ist KU zu bedienen oder auflaufen zu lassen.Dies läuft kommende Woche - wir sind gespannt.Die Gegenseite meutert schon ordentlich und unterstellt - natürlich - er simuliert nur.Gottseidank ist er den Ratschlägen gefolgt und kann alles fachärztlich und klinisch nachweisen.AUCH HIER ist es Wunsch und Ziel dass das Gericht ERKENNT dass der ehemals ser qualifiziert arbeitende Vater dermaßen kaputt gemacht wurde dass er eigentlich nie mehr in die Verlegenheit kommen wird VOLL zu leisten und so viel zu verdienen dass er KU liefern kann.JEDOCH könnte das Gericht auch ihm auferlegen dass es zumutbar ist nach einer gewissen Genesungszeit oder Reha etwas beizutragen per Minijob etc.Ein anderer junger Vater den ich kenne konnte nun erfolgreich seine Behinderungen geltend machen und hat die Verhandlung gut überstanden - aufgrund seiner Einschränkungen wurde erkannt dass er wirklich nicht leistungsfähig ist.Dies nur ein Beispiel wie es laufen KANN undauch läuft.Dass Anwalt nun platt meint du sollst einen derart hohen Titel unterschreiben - noch dazu in der- ist: Sockenschuss!Du hast wahrscheinlich nicht genug Kohle ( PKH ) - der RA verdient nix an dir. Source: https://www.artikelschreiber.com/.