Die Einlage einer Darlehensforderung in die Kapitalrücklage als freiwillige Zuzahlung oder eine Umgliederung vom Darlehenskonto auf das Eigenkapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft zu realisieren ist auch nicht aufwändig. Auch wenn es schnell gehen muss sollten die Folgen dieser Maßnahme vor der Umsetzung sorgfältig geprüft und optimal ausgestaltet werden. - Insolvenzrechtliche Anfechtung: Kommt es trotz der Maßnahme später zu einer Insolvenz der Gesellschaft kann die vorherige Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital bei falscher Ausgestaltung als Rückzahlung des Darlehens gewertet werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.