In Mietshäusern mit wenigen Parteien ist die Treppenhausreinigung meist leicht zu klären. Häufig wird im Mietvertrag vereinbart dass die Mieter das Treppenhaus selbst reinigen sollen. Die Treppenhausreinigung Kosten können somit nicht über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet und die umlagefähigen Nebenkosten auch nicht an die Mietparteien weitergegeben werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.