Dabei sind geht es nicht nur um die Beförderung mit dem LKW: Luftfracht Eisenbahntransport Schifftransport (Binnenschifffahrt und Seeverkehr) Straßengütertransport Das Transportrecht unterliegt zudem dem Handelsrecht denn es ist zu einem Großteil im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB) geregelt. Wird allerdings die Ware beschädigt weil etwa der Versender im Frachtbrief unvollständige Angaben zur Ladungssicherung oder der Verpackung gemacht hat so haftet er für den daraus entstandenen Schaden da er hier vorsätzlich oder fahrlässig handelte. Transportversicherungsrecht Wie es der Begriff schon vermuten lässt sieht sich dieses Recht in der Pflicht mit Hilfe einer Transportversicherung sowohl für das Transportgut als auch für das Transportmittel einen Versicherungsschutz zu gewährleisten der im Falle eines Transportschadens eingreift. Source: https://www.artikelschreiber.com/.