Und es ist einfach: Denn Mietverträge mit sozialen Trägern die ihrerseits an Einzelpersonen untervermieten gelten als Gewerbemietverträge – und um die zu kündigen braucht es in der Regel keinen Grund. Viele Vermieter erwarteten heutzutage hohe Renditen hätten oft ganze Häuserzüge aufgekauft und keinen Bezug zu ihrer Mieterschaft. Von der Kündigungswelle bei Trägerwohnungen könnten womöglich Tausende Menschen betroffen sein erklärte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) kürzlich anlässlich der Strategiekonferenz gegen Wohnungslosigkeit. Source: https://www.artikelschreiber.com/.