Auch wenn es beim ersten Lesen absurd klingen mag: Ein geschiedener Ehepartner kann noch über gemeinsame Kinder und über deren Versterben hinaus das Vermögen des verstorbenen Ex-Ehepartners erben. Versterben diese wiederum ohne eigene Kinder und hinterlassen ebenso keinen schriftlichen letzten Willen fällt das Erbe letztlich dem Ex-Ehepartner zu. Vielmehr kann eine geeignete Person Erträge oder Teile dieses Vermögens dem Kind dann zur Verfügung stellen wenn z.B. eine Ausbildung begonnen wird oder die Miete für die erste eigene Wohnung bezahlt werden muss. Source: https://www.artikelschreiber.com/.