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Stornokosten verlangt trotz abgesagter Rundreise


Anforderung Stornorechnung nach abgesagter Reise


Stornokosten verlangt trotz abgesagter Rundreise
Keine Stornogebühren für eine vom Veranstalter abgesagte Reise


Anforderung Stornorechnung nach abgesagter Reise


Zusammenfassung:    Die Richter schlossen sich der Argumentation der Klägerin an, dass sie angesichts der pandemiebedingten unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände im Sinne von Paragraf 651h Absatz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) berechtigterweise vom Reisevertrag zurücktreten durfte, ohne Stornokosten zahlen zu müssen. „Schon aufgrund der in einem Reisebus oder Flugzeug vorherrschenden Enge ging mit der Durchführung der Reise eine Vervielfachung des Ansteckungsrisikos einher, weshalb gegebenenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung vorlag“, heißt es dazu in der Urteilsbegründung. Eine Reiserücktritts-Police übernimmt zum Beispiel die Stornokosten abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn eine gebuchte Reise wegen eines versicherten Grundes, der in der Police und den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen aufgeführt ist, storniert wurde.



Stornokosten verlangt trotz abgesagter Rundreise


Stellen Sie sich vor, Sie haben eine aufregende Rundreise gebucht, die Sie schon lange geplant haben. Doch plötzlich kommt alles anders: Ein unvorhergesehenes Ereignis zwingt Sie dazu, die Reise abzusagen. Die Vorfreude verwandelt sich in Frustration, als Sie erfahren, dass Stornokosten anfallen. Aber wie funktioniert das eigentlich mit den Stornorechnungen nach einer abgesagten Reise? Lassen Sie uns gemeinsam in die Details eintauchen.



Die rechtlichen Rahmenbedingungen


In Deutschland unterliegt die Stornierung von Reisen bestimmten gesetzlichen Regelungen. Gemäß § 651h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Reisende das Recht, seine Reise unter bestimmten Bedingungen zu stornieren. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Stornokosten je nach Zeitpunkt der Stornierung variieren können.



Stornierung innerhalb von 14 Tagen


Wenn Sie Ihre Reise innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung stornieren, haben Sie in vielen Fällen das Recht auf eine vollständige Rückerstattung Ihrer Anzahlung. Dies gilt jedoch nur, wenn keine besonderen Bedingungen im Vertrag festgelegt sind. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Familie aus Calw buchte eine Reise nach Italien und stornierte diese innerhalb der ersten zwei Wochen. Der Anbieter erstattete die Anzahlung ohne Probleme.



Stornierung ohne Grund


Häufig fragen sich Reisende, ob sie ihre Reise ohne einen spezifischen Grund stornieren können. Die Antwort ist: Ja, aber es können Stornogebühren anfallen. Diese Gebühren sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters festgelegt. Ein Beispiel: Ein Reisender möchte seine Reise aus persönlichen Gründen absagen und muss dafür 30% des Reisepreises zahlen, da er dies weniger als 30 Tage vor Abreise tut.



Gründe für eine Stornierung


Es gibt viele Gründe, warum Reisende ihre Buchungen stornieren müssen. Dazu gehören:



  • Krankheit oder Verletzung

  • Familienangelegenheiten

  • Berufliche Verpflichtungen

  • Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen)


Besonders wichtig ist es, bei Krankheit einen Musterbrief zur Stornierung zu verwenden, um die Situation klar zu kommunizieren. Ein solcher Brief kann wie folgt aussehen:




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meine gebuchte Reise vom [Datum] bis [Datum] aufgrund gesundheitlicher Probleme stornieren. Ich bitte um Verständnis und hoffe auf eine Rückerstattung meiner Anzahlung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]




Reiserücktrittsversicherung: Ein wichtiger Schutz


Eine Reiserücktrittsversicherung kann Ihnen helfen, finanzielle Verluste im Falle einer Stornierung zu vermeiden. Statistiken zeigen, dass etwa 30% der Deutschen eine solche Versicherung abschließen. Dies ist besonders sinnvoll für teurere Reisen oder bei Reisen mit unsicheren Faktoren.



Urlaub stornieren wegen Krankheit ohne Reiserücktrittsversicherung


Wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Krankheit stornieren müssen und keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können die Kosten schnell steigen. In einem solchen Fall sollten Sie alle relevanten Unterlagen sammeln, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.



Fallstudie: Eine Familie aus Calw


Nehmen wir das Beispiel einer Familie aus Calw, die eine Rundreise durch Süddeutschland gebucht hatte. Kurz vor der Abreise erkrankte das jüngste Kind schwer und die Familie musste die Reise absagen. Da sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatten, konnten sie die Kosten für die gesamte Reise zurückfordern. Diese Erfahrung zeigt, wie wichtig es ist, sich im Vorfeld über mögliche Risiken und Absicherungen zu informieren.



Tipps zur Vermeidung von Stornokosten



  • Frühzeitige Buchung: Je früher Sie buchen, desto mehr Optionen haben Sie bei einer möglichen Stornierung.

  • Reiserücktrittsversicherung: Schließen Sie eine Versicherung ab, um sich abzusichern.

  • Flexible Buchungsoptionen: Achten Sie darauf, ob der Anbieter flexible Stornierungsbedingungen anbietet.

  • Informieren Sie sich: Lesen Sie die AGB sorgfältig durch und klären Sie alle Fragen im Vorfeld.



Fazit: Informiert reisen


Die Stornierung einer Reise kann frustrierend sein, insbesondere wenn unerwartete Kosten anfallen. Doch mit dem richtigen Wissen und einer guten Planung können Sie viele Probleme vermeiden. Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Reisender und ziehen Sie in Erwägung, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. So können Sie beruhigt reisen und im Notfall schnell reagieren.





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Stornokosten verlangt trotz abgesagter Rundreise
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