Wenn Ihr Kind am Mittagstisch nicht nur seine Mahlzeit einnimmt sondern sonst noch betreut wird kann zumindest ein Teil der Kosten abgezogen werden. Weder die kantonalen Steuergesetze noch das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer enthalten ausdrückliche Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Preisen. Insbesondere angesichts des automatischen Informationsaustauschs (AIA) aufgrund dessen ausländische Bankkonten und Lebensversicherungen der Schweizer Steuerverwaltung gemeldet werden ist es sehr ratsam sämtliche Konten gegenüber der Steuerbehörde offenzulegen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.