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Stellungnahme Referentenentwurf NIS 2


Stellungnahme Kunde Sicherheitsdienst



DVGW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz


Zusammenfassung:    Durch eine zunehmende Anzahl von immer komplexer werdenden Cyberangriffen, auch vor dem Hintergrund von geopolitischen Verschiebungen, ist die weitere Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens der IT-Sicherheit für den Schutz der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) aus Sicht des DVGW unbedingt notwendig. Dabei ist eine enge Verzahnung von NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) und KRITIS-Dachgesetzes (KRITIS-DachG) im Sinne des All-Gefahren-Ansatzes der Schlüssel, um eine effiziente, umsetzbare und wirtschaftlich abbildbare Gesetzgebung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten, die die Risiken aus dem Cyberraum, dem Informationsraum und dem physischen Raum ganzheitlich berücksichtigt. Der DVGW hat sich aktiv an der Erarbeitung der Stellungnahme des UP KRITIS beteiligt und spricht sich klar für diese aus.



Stellungnahme zum Referentenentwurf NIS 2: Ein Blick auf die Sicherheitsdienstleistungen


In einer Zeit, in der Cyberangriffe und digitale Bedrohungen an der Tagesordnung sind, gewinnt die Diskussion um die NIS 2-Richtlinie zunehmend an Bedeutung. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist nicht nur für Unternehmen von Relevanz, sondern auch für Sicherheitsdienstleister, die eine zentrale Rolle im Schutz kritischer Infrastrukturen spielen. Diese Stellungnahme beleuchtet die Auswirkungen des Referentenentwurfs auf die Sicherheitsdienstleistungsbranche und bietet konkrete Einblicke in die Herausforderungen und Chancen, die sich daraus ergeben.




Was ist NIS 2?


Die NIS 2-Richtlinie (Network and Information Security) ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten. Laut einer Studie von ENISA sind Cyberangriffe in den letzten Jahren um über 400 % gestiegen, was die Dringlichkeit dieser Richtlinie unterstreicht.





Die Rolle von Sicherheitsdiensten


Sicherheitsdienste sind nicht nur für den physischen Schutz von Objekten verantwortlich, sondern spielen auch eine entscheidende Rolle im Bereich der digitalen Sicherheit. In Dietersdorf, Sachsen-Anhalt, gibt es mehrere lokale Unternehmen, die sich auf Sicherheitsdienstleistungen spezialisiert haben. Diese Dienstleister müssen sich an die neuen Anforderungen der NIS 2-Richtlinie anpassen, um sicherzustellen, dass sie den erhöhten Sicherheitsstandards gerecht werden.


Ein Beispiel für einen lokalen Sicherheitsdienst ist die Firma Sicherheitsdienst Dietersdorf GmbH, die seit über 15 Jahren in der Region tätig ist. Sie bieten nicht nur klassische Sicherheitsdienste an, sondern haben auch ihre Dienstleistungen im Bereich der IT-Sicherheit erweitert. Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass Sicherheitsdienstleister ihre Angebote diversifizieren und anpassen.





Herausforderungen durch NIS 2


Die Umsetzung der NIS 2-Richtlinie bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. Eine der größten Hürden ist die Notwendigkeit, bestehende Sicherheitsinfrastrukturen zu modernisieren. Laut einer Umfrage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben über 60 % der Unternehmen in Deutschland Schwierigkeiten bei der Implementierung neuer Technologien zur Verbesserung ihrer Cybersicherheit.



  • Erhöhte Kosten für Technologie und Schulungen

  • Mangel an qualifiziertem Personal

  • Notwendigkeit zur Anpassung interner Prozesse





Chancen durch NIS 2


Trotz der Herausforderungen bietet die NIS 2-Richtlinie auch zahlreiche Chancen für Sicherheitsdienstleister. Die Nachfrage nach professionellen Sicherheitslösungen wird voraussichtlich steigen. Unternehmen suchen aktiv nach Partnern, die ihnen helfen können, die neuen Anforderungen zu erfüllen.


Ein Beispiel hierfür ist das Cybersicherheitsstärkungsgesetz, das Unternehmen Anreize bietet, in neue Technologien zu investieren. Dies könnte zu einer erhöhten Zusammenarbeit zwischen lokalen Unternehmen und Sicherheitsdienstleistern führen.





Praktische Umsetzung und lokale Initiativen


In Dietersdorf gibt es bereits Initiativen zur Förderung von Cybersicherheitskompetenzen. So veranstaltet die örtliche Industrie- und Handelskammer regelmäßig Workshops und Schulungen für Unternehmen, um ihnen zu helfen, sich auf die Anforderungen von NIS 2 vorzubereiten. Diese Veranstaltungen bieten nicht nur wertvolle Informationen, sondern auch Networking-Möglichkeiten zwischen Unternehmen und Sicherheitsdienstleistern.





Fazit: Ein gemeinsamer Weg zur Cybersicherheit


Die Stellungnahme zum Referentenentwurf NIS 2 zeigt deutlich: Die Herausforderungen sind groß, aber die Chancen sind es ebenso. Sicherheitsdienstleister in Dietersdorf und darüber hinaus müssen proaktiv handeln, um sich den neuen Anforderungen anzupassen. Durch Zusammenarbeit und kontinuierliche Weiterbildung können sie nicht nur ihre eigenen Dienstleistungen verbessern, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit der gesamten Region leisten.





Für weitere Informationen zu diesem Thema und zur Unterstützung bei der Umsetzung der NIS 2-Richtlinie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam an einer sicheren Zukunft arbeiten!




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Stellungnahme Referentenentwurf NIS 2
Bildbeschreibung: DVGW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz


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Inhaltsbezogene Links:    

  1. Stellungnahme
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