Um die Zuständigkeit der Stadt Freiburg als Kostenträger zu klären stellt das Amt die folgende Aufstellung als Checkliste zur Verfügung. Für Patienten die im laufenden Leistungsbezug nach dem AsylbLG der Stadt Freiburg stehen und noch über keine Krankenversicherungskarte verfügen können Behandlungsscheine beantragt werden: Bitte Patienten befragen von wo sie Leistungen bekommen (AsylbLG = Stadt Jobcenter = Krankenversicherung Jugendhilfemaßnahme = Amt für Kinder Jugend und Familie etc.) und ob sie schon eine Versicherungskarte haben bzw. ob diese gerade beantragt wird. B. ist für das Umland Freiburg das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig) Genaue Angaben erleichtern die Zuordnung: Name Vorname Geburtsdatum Adresse (bei Kleinkindern Name der Eltern) Sollten Rückfragen zu bereits angeforderten Behandlungsscheinen bestehen bittet das Amt darum die Rückfragen bei nochmaligen Anforderungen entsprechend zu kennzeichnen (z. Source: https://www.artikelschreiber.com/.