Wer sein krankes Kind betreuten muss kann seit dem 18. Dezember eine ärztliche Bescheinigung telefonisch in der Kinderarztpraxis beantragen. Die Krankschreibung braucht man um Kinderkrankengeld von den Kassen zu bekommen die in der Regel 90 Prozent des wegfallenden Netto-Lohns als Ausgleich zahlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht aber davon aus dass viele Praxen von der Regel Gebrauch machen werden weil sie für eine enorme Entlastung sorge. Source: https://www.artikelschreiber.com/.