Jedoch muss die Schulkonferenz ein Konzept für die Sekundarstufe II beschließen dass Umfang und Verteilung der Hausaufgaben eine Balance zwischen den Anforderungen zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife und einer Entlastung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Hausaufgaben während der Schulferien sind daher nur in Ausnahmefällen und auf freiwilliger Basis möglich zum Beispiel wenn im Schuljahr bei einer Schülerin oder einem Schüler große Fehlzeiten aus Krankheitsgründen vorliegen und die Aufgaben dazu dienen sollen versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten um so die weitere Mitarbeit sicherzustellen. In der Primarstufe und in der Sekundarstufe I gilt: Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen und können dazu dienen das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen einzuüben und anzuwenden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.