Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder beim Zahnarzt Die Röntgenverordnung (RöV) sieht vor dass Röntgenaufnahmen bis zu 10 Jahre nach der Behandlung aufbewahrt werden müssen. Da es sich bei Röntgenflüssigkeiten um gefährlichen Abfall handelt müssen sie in dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Kanistern gesammelt und fest verschlossen werden. Gebrauchte Entwickler- und Fixierflüssigkeiten fallen unter die Abfallschlüsselnummer 09 01 01 beziehungsweise 09 01 04. medentex stellt Ihnen entsprechend gekennzeichnete Behälter zur Verfügung. Source: https://www.artikelschreiber.com/.