Ähnlich wie in Deutschland gilt die Produkthaftung welche besagt dass Verkäufer*innen unabhängig vom Verschulden für Schäden haftbar gemacht werden können. Ob man sich für den Ausschluss entscheidet oder nicht – es ist ratsam das Angebot detailliert zu beschreiben und auf eventuelle Mängel oder Gebrauchsspuren hinzuweisen – insbesondere beim Verkauf von Gebrauchtem. Sollte der Artikel beim Transport beschädigt werden oder schlimmstenfalls nicht ankommen trägt der*die Käufer*in nach österreichischem Recht das Risiko des Verlusts. Source: https://www.artikelschreiber.com/.