Die Mittel zur Ersten Hilfe werden in geeigneten Behältnissen geschützt gegen schädigende Einflüsse (Verunreinigung Nässe und extreme Temperaturen) und in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert. Das gilt insbesondere für das Entstehen von Bränden Explosionen das unkontrollierte Austreten von Stoffen und Gemischen und für sonstige gefährliche Störungen des Betriebsablaufs. Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person (zum Beispiel Brandschutzbeauftragte) zu prüfen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.