Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die Rentenrechte die die Eheleute während der Ehezeit erworben haben ermittelt und über das Gericht beiden Ehegatten mitgeteilt. Wenn beide Eheleute erklären dass sie die Ehe für gescheitert ansehen und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederherstellen möchten oder wenn dies vom Gericht so festgestellt wird ergeht ein Scheidungsbeschluss. Falls in das Scheidungsverfahren noch Folgesachen eingebracht worden sind (Unterhalt Sorgerecht Zugewinn Hausrat etc.) werden auch diese Punkte erörtert. Source: https://www.artikelschreiber.com/.