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Schaden melden


hausverwaltung schaden melden




Metakey Beschreibung des Artikels:     hausverwaltung schaden melden


Zusammenfassung:    Nachdem Sie auf Senden geklickt haben, erhalten wir eine E-Mail mit Ihren Angaben und werden uns um eine Klärung des Problems kümmern. Weitere Kontaktmöglichkeiten: Kontakt und Sprechzeiten Telefon: (03301) 537781 Fax: (03301) 537782 Sprechzeit Oranienburg Di. 9:00-11:30 und 13:00-16:00 Uhr Anschrift Oberhavel Hausverwaltungs GmbH Fischerstraße 11 16515 Oranienburg Büro in Zehdenick Am Kirchplatz 10 16792 Zehdenick


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    




TL;DR: Schaden melden bei der Hausverwaltung


Wenn Sie Schäden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Wohnhaus bemerken, ist es wichtig, diese schnell und korrekt Ihrer Hausverwaltung zu melden. Dies hilft, Schäden zu beheben und möglicherweise größere Probleme zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Schadensmeldung effektiv durchführen, welche Informationen erforderlich sind und welche Fristen Sie beachten sollten.





Wie melde ich einen Schaden an die Hausverwaltung?


Die Schadensmeldung an Ihre Hausverwaltung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Hier sind die gängigsten Methoden:



  • Telefonisch: Ein Anruf bei der Hausverwaltung ist oft der schnellste Weg, um ein Problem zu melden. Halten Sie dabei alle wichtigen Informationen bereit.

  • Per E-Mail: Eine schriftliche Meldung per E-Mail ist ebenfalls sinnvoll, insbesondere wenn Sie Details und Fotos des Schadens anhängen möchten.

  • Persönlich: Besuchen Sie während der Sprechzeiten Ihr Büro, um direkt mit einem Mitarbeiter zu sprechen.

  • Fax: Auch das Senden eines Faxes kann eine Option sein, besonders wenn digitale Optionen fehlen.





Wichtige Informationen für die Schadensmeldung


Um eine effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten, sollten Sie folgende Informationen bereithalten:



  • Name und Kontaktdaten: Damit die Hausverwaltung Sie kontaktieren kann.

  • Adresse: Stellen Sie sicher, dass die genaue Adresse angegeben ist.

  • Art des Schadens: Beschreiben Sie präzise, was beschädigt ist (z.B. kaputter Wasserhahn, defekte Heizung).

  • Bilder: Fotos können helfen, die Situation klarer darzustellen.





Fristen und Mitwirkungspflichten


Eine häufige Herausforderung für Mieter ist das richtige Timing der Schadensmeldung. Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer Schäden gemeldet werden müssen:



  • Mängel nach Einzug: Melden Sie Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug.

  • Pflicht zur Schadensmeldung: Mieter sind verpflichtet, Schäden zeitnah zu melden, um größere Folgeschäden zu vermeiden.





Wie geht es nach der Meldung weiter?


Sobald Sie den Schaden gemeldet haben, wird die Hausverwaltung in der Regel den Vorgang prüfen. Hier sind einige Schritte, die folgen können:



  1. Bestaätigung der Meldung: Die Hausverwaltung sollte Ihnen den Eingang Ihrer Meldung bestätigen.

  2. Einschätzung des Schadens: Ein Mitarbeiter wird möglicherweise einen Termin zur Begutachtung des Schadens vereinbaren.

  3. Reparaturmaßnahmen: Nach der Einschätzung werden die notwendigen Reparaturen organisiert.





Kontaktmöglichkeiten zur Oberhavel Hausverwaltung


Für alle Anliegen rund um die Schadensmeldung können Sie die Oberhavel Hausverwaltung wie folgt erreichen:



  • Telefon: (03301) 537781

  • Fax: (03301) 537782

  • E-Mail: Nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite.

  • Sprechzeiten in Oranienburg:


    • Dienstag: 9:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


  • Anschrift:


    • Oberhavel Hausverwaltungs GmbH

    • Fischerstraße 11

    • 16515 Oranienburg

  • Büro in Zehdenick:


    • Am Kirchplatz 10

    • 16792 Zehdenick





Fazit


Das Melden von Schäden an Ihrer Hausverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Wohnraum gut instand gehalten wird. Denken Sie daran, alle notwendigen Informationen bereitzustellen und eventuelle Fristen einzuhalten. So helfen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch anderen Mietern in Ihrer Wohnanlage. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!





© Oberhavel Hausverwaltungs GmbH - Ihr Partner für zuverlässige Hausverwaltung in Oranienburg und Zehdenick.




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Schaden melden
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  5. Versicherungsschäden: Abwicklung durch Verwalter (WEMoG ...

   


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Welche Schaden übernimmt die Hausverwaltung? - Reparaturen in Mietwohnungen: Wofür ist die Hausverwaltung zuständig?

  • Kann die Hausverwaltung einen Schaden reparieren lassen ohne Beschluss? - Die Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen trifft die Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss. In dringenden Fällen kann und muss der Verwalter auch ohne vorherigen Beschluss handeln, um Schäden von der Gemeinschaft abzuwenden.

  • Kann eine Hausverwaltung haftbar gemacht werden? - Der Verwalter haftet grundsätzlich, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Pflichten aus dem Verwaltervertrag oder aus dem WEG-Gesetz verletzt. Das größte Haftungsrisiko für den Verwalter ist in der Praxis der Umgang im Zusammenhang mit Baumängeln und der Instandhaltung der verwalteten Liegenschaft.

  • Was muss die Hausverwaltung bei einem Wasserschaden tun? - Kommt es in einer Eigentumswohnung zu einem Wasserschaden, muss die Hausverwaltung rasch die Ursache des Schadens ermitteln lassen und notwendige Eilmaßnahmen einleiten. Außerdem ist die Gebäudeversicherung einzuschalten, falls der Schaden über sie reguliert werden kann.


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