Beurlaubte Studierende die aus den folgenden Gründen beurlaubt worden sind zahlen abweichend einen ermäßigten Sozialbeitrag: - Studienförderlicher Auslandsaufenthalt - Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes - Erkrankung mit studienverlängernder Auswirkung Bei Beurlaubungen aus anderen Gründen (z.B. bei Ableistung eines studienförderlichen Praktikums bei der Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen und Kindern bei Schwangerschaft und aus sonstigen wichtigen Gründen) fällt der volle Sozialbeitrag an. Wenn Sie den Sozialbeitrag fristgerecht und vollständig überwiesen haben wird Ihnen der Studierendenausweis in der Uni Bonn APP zur Verfügung gestellt. Semesteraktueller Beitrag: Studienservice Uni Bonn oder auf der Webseite Kosten Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer und Ihr Name. Source: https://www.artikelschreiber.com/.