Studierende die das Studium im Folgesemester fortsetzen wollen müssen sich an der Hochschule innerhalb der Rückmeldfristen für das Weiterstudium zurückmelden indem sie den Semesterbeitrag zahlen. D.h. für eine Rückmeldung zum Sommersemester 2025 müssen Sie den Semesterbeitrag so rechtzeitig zahlen dass er bis 21.10.2024 auf dem beschriebenen Konto der Hochschule eingeht. Bei fehlender Rückmeldung nach Ablauf der Rückmeldefrist erfolgt gemäß § 42 Absatz 3 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) die Exmatrikulation. Source: https://www.artikelschreiber.com/.