Die Apothekenbetriebsordnung schreibt vor dass die Laborausstattung einer Apotheke so konzipiert sein muss dass Lösungen Emulsionen Suspensionen Salben Cremes Gele Pasten Kapseln Pulver Drogenmischungen Zäpfchen Ovula sowie sterile Arzneimittel die keine Parenteralia sind hergestellt werden können. Diese werden jedoch weniger im Studium sondern umso intensiver im praktischen Jahr bzw. im ausbildungsbegleitenden Unterricht für Pharmazeuten vermittelt welcher in Berlin durch die Apothekerkammer organisiert wird. Drücken Sie danach auf den Ergebnis-Button am unteren Ende der Seite um zu prüfen ob Sie mit Ihren Antworten richtig oder falsch gelegen haben. Source: https://www.artikelschreiber.com/.