Gesetzlicher und tatsächlicher Rentenbeginn im Vergleich Das gesetzliche Renteneintrittsalter gibt lediglich das Alter an zu dem man die Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann. Wie die Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen ging um die Jahrtausendwende beispielsweise nur jeder siebte Antragsteller vorzeitig in den Ruhestand. Wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)* ermittelte setzen sich beispielsweise Luxemburger Franzosen und Belgier um einiges früher zur Ruhe als die Bundesbürger. Source: https://www.artikelschreiber.com/.