In einem anderen Fall konnte eine Klägerin einen verspätet nachgelieferten Koffer mit Fotoausrüstung sowie den Ausfall des Videoprogramms an Bord ihres Rückfliegers als Reisemängel geltend machen (LG Frankfurt/Main 19.06.2019 Az. War also zum Beispiel der Pool gesperrt oder wurde das Animationsprogramm gestrichen um Infektionen zu verhindern dann haben Reisende das Recht zu mindern wenn der Veranstalter diese Leistungen zugesagt hatte. Wie hoch die Minderung ausfallen darf muss nun wieder das Landgericht München I klären nachdem der Europäische Gerichthof seine Fragen vorab geklärt hat. Source: https://www.artikelschreiber.com/.