Obwohl Abchasien 2011 für minenfrei erklärt worden ist besteht weiterhin das Risiko von Blindgängern vor allem entlang der Administrativgrenze (Administrative Boundary Line ABL). Aufgrund des besonderen Status von Abchasien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Aufgrund des besonderen Status von Südossetien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Source: https://www.artikelschreiber.com/.