Falls Ihnen das Ablehnungsschreiben z.B. im Urlaub zugegangen ist empfiehlt es sich zur Berechnung der Frist den Folgetag des im Schreiben/Bescheid genannten Datums heranzuziehen. Beispiel: Der Ablehnungs-Brief wurde am 01.04. geschrieben. Wenn Sie bis dahin nicht reagiert haben wird die Entscheidung des Kostenträgers rechtswirksam und der Vorgang im Sinne des Kostenträgers beendet. Source: https://www.artikelschreiber.com/.