Schülerinnen und Schüler die wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können werden von den Eltern am ersten Krankheitstag im Büro telefonisch oder per Fax krank gemeldet. Ist ein Schüler oder eine Schülerin länger als einen Tag krank muss spätestens am dritten Schultag nach den Fehltagen eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Krankmeldungen während des Vormittags: Fühlt sich eine Schülerin/ein Schüler während des Schulvormittags unwohl wird wie folgt verfahren: Wenn eine Ruhepause im Krankenzimmer oder an der frischen Luft und Wasser trinken keine Besserung bringen werden die Eltern von der Schule benachrichtigt damit sie ihr Kind abholen können. Source: https://www.artikelschreiber.com/.