Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigte sich mit der Frage ob ein Arbeitgeber eine Dankesformel nachträglich wieder aus dem Arbeitszeugnis streichen durfte oder nicht. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr Recht: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zwar nicht verpflichtet sein Bedauern über das Ausscheiden auszudrücken und sich für die gute Mitarbeit zu bedanken. Wie das BAG dies begründet und welche Ansprüche ein Arbeitnehmer hat erfahren Abonnenten im Rechtsblog der Verkehrs Rundschau den sie im Profiportal V Rplus frei lesen können. Source: https://www.artikelschreiber.com/.