Der Hotelier hat sich im Rahmen eines sogenannten Hotelaufnahmevertrags (dieser entsteht automatisch bei einer Reservierung egal ob online telefonisch oder per Fax) dazu verpflichtet das gebuchte Zimmer bereitzuhalten. Es kommen also bei einer kurzfristigen Absage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Kosten auf den Gast zu jedoch nicht der volle Preis da der Hotelier seinerseits dazu verpflichtet ist seine ersparten Leistungen (z. Umgekehrte Situation: Wenn ein Gast trotz Reservierung und 30 Minuten Wartezeit keinen freien Tisch bekommt kann er vom Wirt die Erstattung der Anfahrtskosten verlangen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.