Je nachdem welchen Teil des Qualifikationsverfahrens du nicht bestanden hast gibt es verschiedene Möglichkeiten dich auf eine Wiederholung des QV vorzubereiten. Dieses Recht einzusetzen macht nur dann Sinn wenn du nach Einsicht der Abschlussprüfung davon überzeugt bist dass etwas mit der Korrektur nicht stimmt. Diese Variante erfordert ein hohes Mass an Selbstdisziplin und Willensstärke und ist nur zu empfehlen wenn das QV sehr knapp nicht bestanden wurde. Source: https://www.artikelschreiber.com/.