hinzuziehen vorhandener medizinischer Berichte • Lebensweltorientierte Kurzberatung • Information über den weiteren Ablauf • die Eltern entbinden alle beteiligten Stellen (u. a. Frühförderpraxis Ärzte Therapeuten Kindertagesstätte) von der Schweigepflicht 3.4. Da Frühförderung von ihrem Anspruch her auf Verständigung und Verstehen angelegt ist gilt es nicht nur das Kind in seiner gesamten Entwicklung zu begleiten sondern auch die Situation der Familie wahrzunehmen. Nichtärztliche sozialpädiatrische psychologische heilpädagogische psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten auch in fachübergreifend arbeitenden Diensten und Einrichtungen wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind um eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen individuellen Behandlungsplan aufzustellen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.