Von unterlassener Hilfeleistung spricht man wenn eine Person einer anderen nach einem Unglücksfall bei Gefahr oder in Notlagen nicht die Hilfe leistet die erforderlich und ihm möglich ist. Da D. so schnell wie möglich nach Hause will und keine Lust hat sich mit der Situation auseinanderzusetzen ignoriert er den Mann und geht weiter. Einschätzung: Da D. den Mann durch Herbeirufen eines Krankenwagens (mindeste Hilfe) hätte retten können hat er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht. Source: https://www.artikelschreiber.com/.