Wenn Sie sich für diese Option entscheiden können Sie nur die öffentliche Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen und Sie müssen stets bei Ihrem nationalen Krankenversicherungsträger eine Vorabgenehmigung (das sogenannte Formular S2) beantragen bevor Sie sich zur Behandlung ins Ausland begeben. Sie hat einen Facharzt in einem öffentlichen Krankenhaus in der Nähe des Hauses Ihrer Eltern gefunden weiß aber nicht genau wie sie eine dortige Behandlung planen kann. Außerdem kann es sein dass Sie in einem anderen EU-Land wie ein Privatpatient behandelt und Ihnen entsprechende Preise in Rechnung gestellt werden wenn sie dort eine geplante Behandlung ohne Formular S2 vornehmen lassen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.