Sagt der Patient aber 30 Sekunden vor Beginn der Behandlung och nö ich will hier eigentlich nicht behandelt werden ist es natürlich sein gutes Recht. Nur eine nicht begonnene Behandlung darf die Praxis schlicht und einfach nicht abrechnen da eben keine Leistung im Sinne der Verordnung erbracht wurde. Übrigens: Für die nicht mehr wahrgenommenen Behandlungseinheiten darf man die 10% Eigenanteil zurückverlangen (die 10 € Socklebetrag sind davon unberührt es geht um die reinen 10% Der Behandlungsvergütung). Source: https://www.artikelschreiber.com/.