Die Klägerinnen streiten in zwei Verfahren jeweils mit der Stadt Düsseldorf um die Einstufung ihrer Hunde Jagger und Louis als Bullterrier. Diese Vermutung könne allerdings widerlegt werden wenn starke Anhaltspunkte dafür vorlägen dass die Überschreitung der Widerristhöhe nicht auf der Einkreuzung eines Standard Bullterriers beruhe. Beide Hunde überschreiten mit einer Höhe von 39-40 cm die Widerristhöhe nur geringfügig und weisen nicht das sehr kompakte Erscheinungsbild eines Standard Bullterriers auf. Source: https://www.artikelschreiber.com/.