DATEV Informationsbüro Brüssel Mitteilung vom 14.07.2021 Die EU-Kommission hat am 28.06.2021 einen neuen Rahmen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021-2027 veröffentlicht. Laut EU-Kommission gab es in den letzten drei Jahrzehnten erhebliche Fortschritte im Bereich des Arbeitsschutzes so z. psychosoziale und ergonomische Risiken abdeckt vor Ende 2022: Ausarbeiten einer nichtlegislativen Initiative zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz in der neu auftretende Probleme bei der psychischen Gesundheit von Arbeitskräften bewertet und Leitlinien für Maßnahmen vorgelegt werden Entwicklung von E-Tools und Anleitungen für Risikobewertungen im Zusammenhang mit grünen und digitalen Arbeitsplätzen und Prozessen einschließlich insbesondere psychosozialer und ergonomischer Risiken Förderung des Ansatzes „Vision Zero“ für arbeitsbedingte Todesfälle durch: Verbesserung der Datenerfassung zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Analyse der Ursachen für jeden arbeitsbedingten Tod oder jede arbeitsbedingte Verletzung Einrichtung einer speziellen dreigliedrigen Arbeitsgruppe „Vision Zero“ des ACSH und die Entwicklung gezielter Informationsmaßnahmen und Instrumente zur Sensibilisierung Verstärkung der Durchsetzung bestehender Vorschriften und Leitlinien Austausch bewährter Verfahren und Unterstützung einer intensiveren Schulung von Arbeitsaufsichtsbehörden Unterstützung der Bewusstseinsbildung für Muskel-Skelett-Erkrankungen Krebs und psychische Gesundheit sowie Belästigung am Arbeitsplatz und geschlechtsspezifische Vorurteile Bereitstellung branchenspezifischer Informationen für KMU in Zusammenarbeit mit der EU-OSHA Entwicklung von Notfallverfahren und Leitlinien für die rasche Einführung Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen bei potenziellen künftigen Gesundheitskrisen bis 2022: Aktualisierung der Empfehlung der EU-Kommission zu Berufskrankheiten um COVID-19 aufzunehmen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.