Am besten prüfst du regelmäßig deine Verträge und Vertragsbedingungen mit Dienstleistern und Anbietern ob die Kosten gerechtfertigt sind. Eine leerstehende Wohnung führst du als Gesamtkosten für das Gebäude auf allerdings legst du die Kosten nicht auf einzelne Mieter um sondern trägst sie selbst (siehe Urteil vom 31.05.2006 VIII ZR 159 / 05). B. Schornsteinfeger Hausmeister Wartungsarbeiten Hausreinigung etc.) Kontoauszüge Buchungsbelege Verträge Lieferscheine Bescheid über Grundbesitzabgaben der Stadt (z. Source: https://www.artikelschreiber.com/.