In der Regel sind diese Kosten von den privaten Krankenversicherern zu übernehmen da es sich um den Ersatz von Aufwendungen gemäß § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt. Die Preise die dieses Verzeichnis enthält sind ausschließlich für die Regelversorgung der gesetzlich versicherten Patienten und für eine ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung bestimmt. Wurden von Ihrer Versicherung allerdings einseitige und nachträgliche (also nach Versicherungsabschluss) Einschränkungen in den bestehenden Vertrag eingeführt sollten Sie überprüfen ob diese auch wirksam sind. Source: https://www.artikelschreiber.com/.