Dies jedoch erst sofern er die Mietkaution bzw. Mietsicherheit nicht mehr zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis benötigt. Denn anderenfalls würde die Mietkaution ihrer Sicherungsfunktion nicht gerecht werden sollte der Vermieter nicht die Möglichkeit haben auch über einen Zeitraum von sechs Monaten die Kaution einzubehalten. Insofern darf nicht voreilig gehandelt werden indem man als Mieter dem Vermieter eine kurze Frist zur Auszahlung setzt und unmittelbar mit Klage droht. Source: https://www.artikelschreiber.com/.